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   OLG Düsseldorf, 19.10.2015 - VII-Verg 30/13   

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OLG Düsseldorf, 19.10.2015 - VII-Verg 30/13 (https://dejure.org/2015,30102)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.10.2015 - VII-Verg 30/13 (https://dejure.org/2015,30102)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Oktober 2015 - VII-Verg 30/13 (https://dejure.org/2015,30102)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschließung eines Angebots im Rahmen der Ausschreibung von Busverkehrsleistungen wegen fehlender Verpflichtung zur Zahlung des in NRW für die Leistung im Spartentarifvertrag Nahverkehrsbetriebe vorgesehenen Entgelts nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitätent

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    ÖPNV; Tariftreueerklärung; TVgG NRW; repräsentative Tarifverträge; Verfassungsmäßigkeit; vergaberechtliche Anknüpfungsnorm; zusätzliche Anforderungen; soziale Aspekte; Zuschlagskriterien; Nachunternehmer; Eignungsleihe; Direktvergabe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschließung eines Angebots im Rahmen der Ausschreibung von Busverkehrsleistungen wegen fehlender Verpflichtung zur Zahlung des in NRW für die Leistung im Spartentarifvertrag Nahverkehrsbetriebe vorgesehenen Entgelts nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitätent

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Genügt ein Tarifvertrag im ÖPNV oder muss es mehrere Tarifverträgegeben?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Auftraggeber in Nordrhein-Westfalen dürfen Tariftreueerklärung im ÖPNV nicht mehr fordern

  • bbgundpartner.de PDF (Kurzinformation)

    Kein repräsentativer ÖPNV-Tarifvertrag mehr in NRW

  • bbgundpartner.de PDF (Kurzinformation)

    Unzulässigkeit jedenfalls der alleinigen Vorgabe des TV-N nach dem TV GG-NRW

Besprechungen u.ä. (2)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    ÖPNV-Tariftreueverordnung verworfen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    ÖPNV-Tariftreue in NRW ist unwirksam! (VPR 2016, 48)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2016, 50
  • VergabeR 2016, 44
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Düsseldorf, 27.08.2015 - 6 K 2793/13

    Tariftreuegesetz im ÖPNV verfassungswidrig

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.10.2015 - Verg 30/13
    Die weiteren durch den Streitfall aufgeworfenen Rechtsfragen, ob die gestellten Ausführungsbedingungen gegen Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz oder gegen Art. 4 Abs. 1 LVerf NRW verstoßen (vgl. dazu Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 27. August 2015 - 6 K 2793/13) können offen bleiben.

    aa) Die erstgenannte Auffassung ist allerdings vom Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf im Beschluss vom 27. August 2015 (6 K 2793/13) vertreten worden (BA 16 f., 24 ff.).

  • BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.10.2015 - Verg 30/13
    Der Verweis des Ministeriums auf den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 14. Dezember 2010 (1 ABR 19/10) gebietet nicht, die Tariffähigkeit der GÖD zu bezweifeln.
  • OLG Düsseldorf, 11.12.2013 - Verg 22/13

    Voraussetzungen einer funktionalen oder teilfunktionalen Ausschreibung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.10.2015 - Verg 30/13
    Solches wird bei ÖPNV-Ausschreibungen indes eher selten anzutreffen sein, zumal nach den Vergabebedingungen oftmals funktionale Elemente beim Zuschlag eine Rolle spielen (vgl. zur Unzulässigkeit des Zuschlagskriteriums "niedrigster Preis" bei [teil-] funktionalen Ausschreibungen OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.Dezember 2013 - VII-Verg 22/13).
  • BGH, 18.06.2012 - X ZB 9/11

    Abfallentsorgung II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.10.2015 - Verg 30/13
    Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18.Juni 2012 (X ZB 9/11, Rn. 14) ist im Rahmen der in die Zuständigkeit der Vergabenachprüfungsinstanzen fallenden Prüfung inzident zu beantworten, ob bei einem Beschaffungsvorgang, der, wie hier, den Bestimmungen über das Vergabeverfahren des vierten Teils des GWB unterliegt, bei einer Verletzung außervergaberechtlicher Normen zugleich gegen Vergaberecht verstoßen worden ist.
  • OLG Düsseldorf, 09.11.2011 - Verg 35/11

    Anforderungen an die Beurteilung der Eignung eines Bieters durch die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.10.2015 - Verg 30/13
    Der Senat hat entschieden, dass es dazu einer vergaberechtlichen Anknüpfungsnorm bedarf, innerhalb derer die Inzidentprüfung vorzunehmen ist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. November 2011 - VII-Verg 35/11, BA 7 ff.; Beschluss vom 1. August 2012 - VII-Verg 105/11, BA 7).
  • EuGH, 07.10.2004 - C-247/02

    Sintesi - Richtlinie 93/37/EWG - Öffentliche Bauaufträge - Erteilung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.10.2015 - Verg 30/13
    Durch Urteil vom 7. Oktober 2004 (C-247/02, Sintesi) hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) entschieden, die Mitgliedstaaten dürften dem Auftraggeber nicht die Möglichkeit nehmen, Art und Besonderheiten des Auftrags in der Weise zu berücksichtigen, indem er das Kriterium wähle - und zwar das wirtschaftlichste Angebot oder den niedrigsten Preis, welches am besten geeignet sei, den freien Wettbewerb und die Auswahl des besten Angebots zu sichern.
  • OLG Düsseldorf, 01.08.2012 - Verg 105/11

    Verstoß gegen Abfallrecht? Was prüfen Vergabekammer/-senat?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.10.2015 - Verg 30/13
    Der Senat hat entschieden, dass es dazu einer vergaberechtlichen Anknüpfungsnorm bedarf, innerhalb derer die Inzidentprüfung vorzunehmen ist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. November 2011 - VII-Verg 35/11, BA 7 ff.; Beschluss vom 1. August 2012 - VII-Verg 105/11, BA 7).
  • OLG Celle, 08.05.2019 - 13 Verg 10/18

    Erledigung eines Nachprüfungsantrags durch Rücknahme; Neuvergabe eines

    Dieser Auslegung, die bereits allgemein verbreitet nicht geteilt wird (so: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Oktober 2015 - Verg 30/13, juris Rn. 73 ff.; Bayreuther in: MüKoVergabeR, 2. Aufl., § 131 GWB Rn. 130, 139; ders. in: Linke, VO (EG) 1370/2007, Art. 4 Rn. 58g; Langenbrinck ZTR 2013, 411, 412), steht jedenfalls in Niedersachsen die ausdrückliche gesetzgeberische Erwägung entgegen, dass es - bei Vorliegen der Voraussetzungen - möglich sei, jeweils mehr als einen Tarifvertrag als repräsentativ einzustufen; das Gesetz gebe keine Anzahl vor (Entwurfsbegründung, LT-Drs. 17/5029, Seite 16).

    Inhaltlich ist seine Entscheidung im Wesentlichen nur darauf zu überprüfen, ob er bei der Ausübung des Gestaltungsspielraums die ihm auferlegte Beschränkung beachtet und ob von der Ermächtigung in einer zweckentsprechenden Weise vertretbar Gebrauch gemacht worden ist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Oktober 2015 - Verg 30/13, juris Rn. 72; Beschluss vom 24. März 2010 - VI-3 Kart 51/09 (V) , juris Rn. 63).

    Auch die weitere gesetzgeberische Erwägung, die Feststellung der Repräsentativität von einschlägigen Tarifverträgen sei erforderlich, um eine Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Entlohnung der Beschäftigten zu gewährleisten, (LT-Drs., 17/259, Seite 14) spricht dafür, dass durch diese Feststellung schwerpunktmäßig Tarifverträge ausgeschieden werden sollen, deren Berücksichtigung aufgrund ihres beschränkten Anwendungsbereiches oder ihrer geringen Verbreitung zu intransparenten Wettbewerbsbedingungen oder erheblichen Wettbewerbsverzerrungen führten (so im Ansatz auch: Dieterich/Ulber, ZTR 2013, 179, 181; im Ergebnis vergleichbar: Langenbrinck ZTR 2013, 411, 414; zustimmend wohl: Greiner, ZTR 2013, 647, 648; im Ergebnis wohl ebenso: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Oktober 2015 - Verg 30/13, juris Rn. 92 ["hat durchaus Bedeutung"]; kritisch - allerdings ausgehend von der Annahme, nur ein Tarifvertrag könne repräsentativ sein: VG Düsseldorf a.a.O., Rn. 285 ff.).

    So mag auch bei eher geringer Tarifbindung, die - für sich genommen - Zweifel an der Repräsentativität begründete, ein Tarifvertrag repräsentativ sein, wenn seine Ergebnisse sehr "nah" an einem sonst recht einheitlichen Ergebnis der Mehrheit der Tarifverträge liegen; in diesem Fall dürfte ein Lohn- oder Sozialdumping schon nicht zu befürchten sein (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Oktober 2015 - Verg 30/13, juris Rn. 96).

  • OLG Düsseldorf, 06.09.2017 - Verg 9/17

    Zulässigkeit der Vorgabe eines Mindestrabatts bei der Ausschreibung von

    Sie können ausnahmsweise nur dann zum Gegenstand eines solchen Verfahrens gemacht werden, wenn es eine vergaberechtliche Anknüpfungsnorm gibt, die im Nachprüfungsverfahren entscheidungsrelevant ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 13.08.2008, VII-Verg 42/07, juris Rn. 22; Beschluss v. 19.10.2015, VII-Verg 30/13, juris Rn. 59; jeweils mwN).
  • VK Thüringen, 19.01.2024 - 5090-250-4003/401

    Auftragswert ist nüchtern und seriös zu schätzen!

    Ein Interesse am Auftrag im Sinne von § 160 Abs. 2 GWB liegt grundsätzlich immer dann vor, wenn sich die Bieter an der Ausschreibung beteiligen und ein ernst zu nehmendes Angebot abgegeben haben (OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.01.2016 - Verg W 4/15, Rn. 16; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.10.2015 - Verg 30/13, Rn. 58).
  • OLG Düsseldorf, 22.12.2021 - Verg 16/21

    Rüge eines Bieters im Vergabeverfahren Vergabeverfahren bezüglich des Betriebs

    Außerhalb des Vergabeverfahrens und des Anwendungsbereichs vergaberechtlicher Vorschriften liegende Rechtsverstöße können ausnahmsweise nur dann zum Gegenstand eines Vergabenachprüfungsverfahrens gemacht werden, wenn es eine vergaberechtliche Anknüpfungsnorm gibt, die im Nachprüfungsverfahren entscheidungsrelevant ist (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 6. September 2017, VII-Verg 9/17 - juris, Rn. 74; vom 19. Oktober 2015, VII-Verg 30/13 - juris, Rn. 59, und vom 13. August 2008, VII-Verg 42/07 - juris, Rn. 22).
  • OLG Düsseldorf, 21.04.2021 - Verg 1/20

    Beschwerde gegen einen Beschluss der Vergabekammer des Bundes Ausschreibung einer

    Außerhalb des Vergabeverfahrens und des Anwendungsbereichs vergaberechtlicher Vorschriften liegende Rechtsverstöße können ausnahmsweise nur dann zum Gegenstand eines Vergabenachprüfungsverfahrens gemacht werden, wenn es eine vergaberechtliche Anknüpfungsnorm gibt, die im Nachprüfungsverfahren entscheidungsrelevant ist (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 6. September 2017, VII-Verg 9/17 - juris, Rn. 74; vom 19. Oktober 2015, VII-Verg 30/13 - juris, Rn. 59, und vom 13. August 2008, VII-Verg 42/07 - juris, Rn. 22).
  • VK Thüringen, 20.12.2022 - 4003-404-2022-E-V-009-EF

    Keine rechtzeitige Rüge: Vergabenachprüfungsantrag unzulässig!

    Ein Interesse am Auftrag im Sinne von § 160 Abs. 2 GWB liegt grundsätzlich immer dann vor, wenn sich der Bieter an der Ausschreibung beteiligt und ein ernst zu nehmendes Angebot abgegeben hat (OLG Brandenburg 12.1. 2016 - Verg W 4/15, BeckRS 2016, 07772; OLG Düsseldorf 19.10.2015 - Verg 30/13, NZBau 2016, 50).
  • VK Thüringen, 02.06.2023 - 4003-407-2022-E-008-SLF

    Keine Stillhaltefrist zwischen Rüge und Nachprüfungsantrag!

    Ein Interesse am Auftrag im Sinne von § 160 Abs. 2 GWB liegt grundsätzlich immer dann vor, wenn sich der Bieter an der Ausschreibung beteiligt und ein ernst zu nehmendes Angebot abgegeben hat (OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.01.2016 - Verg W 4/15 - OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.10.2015 - Verg 30/13 -, NZBau 2016, 50).
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